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Preussen

 

Die Bezeichnung Königreich Preußen wird seit der Auflösung Preußens im 20. Jahrhundert zunehmend für den preußischen Staat verwendet, um hervorzuheben, dass dieser bis 1918 eine Monarchie war. Das historische Königreich Preußen war am 18. Januar 1701 durch die Standeserhebung des brandenburgischen Kurfürsten Friedrich III. und souveränen Herzogs in Preußen zum König in Preußen Friedrich I. in Königsberg entstanden.

Die Bezeichnung „Königreich Preußen“ umfasste daher nur das von den Hohenzollern regierte und zum Königreich erhobene Herzogtum (Kern der späteren Provinz Ostpreußen) sowie die 1772 eingegliederten und zuvor polnisch beherrschten Anteile Preußens (im Wesentlichen die spätere Provinz Westpreußen und das Ermland). Sie war dagegen nie der Name des preußischen Gesamtstaats, der etwa seit Mitte des 18. Jahrhunderts nur noch Preußen (zuvor Brandenburg-Preußen) genannt wurde. Er bestand aus den Besitzungen des preußischen Königs, zu denen das „Königreich Preußen“ gehörte.

Der preußische Staat wurde durch die Abdankung des preußischen Königs infolge der Novemberrevolution 1918 zum Freistaat Preußen.

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

  • 1 Geschichte

    • 1.1 Unter König Friedrich I. (1701–1713)

    • 1.2 Unter König Friedrich Wilhelm I. (1713–1740)

    • 1.3 Unter König Friedrich II. (1740–1786)

    • 1.4 Stagnation (1786–1807)

    • 1.5 Staatsreformen und Befreiungskriege (1807–1815)

    • 1.6 Restauration und Reaktion, Vormärz und Märzrevolution (1815–1848)

      • 1.6.1 Konflikt um den Vereinigten Landtag

      • 1.6.2 Deutsche Revolution von 1848/1849

    • 1.7 Nach der Revolution bis zum Kaiserreich (1849–1871)

      • 1.7.1 1. Einigungskrieg: Deutsch-Dänischer Krieg

      • 1.7.2 2. Einigungskrieg: Österreichisch-Preußischer Krieg

      • 1.7.3 3. Einigungskrieg: Deutsch-Französischer Krieg

    • 1.8 Im Deutschen Kaiserreich (1871–1918)

    • 1.9 Ende der Monarchie in Preußen

 

 

Unter König Friedrich I. (1701–1713)

 

 

Rang, Reputation und Prestige eines Fürsten waren in der Zeit des Absolutismus wichtige politische Faktoren. Kurfürst Friedrich III. nutzte daher die Souveränität des Herzogtums Preußen dazu, dessen Erhebung zum Königreich und seine eigene zum König anzustreben. Damit versuchte er vor allem, die Ranggleichheit mit dem Kurfürsten von Sachsen, der zugleich König von Polen war, und mit dem Kurfürsten von Hannover, der Anwärter auf den englischen Thron war, zu wahren. Kaiser Leopold I. sicherte Friedrich schließlich zu, ihn inner- und außerhalb des Reichs als König anerkennen zu wollen. So krönte sich der Kurfürst am 18. Januar 1701 als Friedrich I. in Königsberg eigenhändig zum „König in Preußen“. Der Preis der Königswürde war die Teilnahme der nun Königlich-Preußischen Armee am Spanischen Erbfolgekrieg auf Seiten des Kaisers gegen Frankreich.

Die einschränkende Titulatur „in Preußen“ war nötig, weil die Bezeichnung als „König von Preußen“ als Herrschaftsanspruch auf das gesamte preußische Gebiet verstanden worden wäre. Dessen westlicher Teil, das Preußen königlichen Anteils mit Kulmerland, dem Fürstbistum Ermland und Pommerellen, gehörte zu Polen.

Friedrich I. konzentrierte sich auf eine aufwändige Hofhaltung nach französischem Vorbild und brachte vertreten durch das Drei-Grafen-Kabinett seinen Staat an den Rand des finanziellen Ruins. Nur durch Vermietung weiterer preußischer Soldaten an die Allianz im Spanischen Erbfolgekrieg konnte der König die kostspieligen Aufwendungen für den Prunk am Hof bestreiten. So erhielt Preußen während seiner Amtszeit 14 Millionen Taler an Subsidienzahlungen von den Alliierten. Der Staatshaushalt betrug 1712 rund 4 Millionen Taler. 561.000 Taler aus diesem wurden ausschließlich der Hofhaltung zugeführt. Bei den Einnahmen ist zu beachten, dass sie nur zum Teil aus Steuern bestanden und die Subsidienzahlungen der Alliierten vom Kriegsverlauf abhingen und nicht als konstante verlässliche Größe anzusehen waren. Ein bedeutender Anstieg der reinen Steuereinnahmen in der Amtszeit Friedrich I. fand nicht statt.

 

Unter König Friedrich Wilhelm I. (1713–1740)

 

 

Der Sohn Friedrichs I., Friedrich Wilhelm I., war nicht so prunkliebend wie sein Vater, sondern sparsam und praktisch veranlagt. Folglich kürzte er, eben aus dem Sterbezimmer des Vaters kommend, die Ausgaben für die Hofhaltung und entließ nach der Beerdigung die meisten Höflinge. Alles, was dem höfischen Luxus diente, wurde entweder abgeschafft oder anderen Nutzungen zugeführt. Alle Sparmaßnahmen des Königs zielten auf den Ausbau eines starken Stehenden Heeres, in dem der König die Grundlage seiner Macht nach innen und außen sah. Von den jährlichen Staatseinnahmen verwendete er 73 % für die laufenden Militärkosten, während Hof und Verwaltung mit 14 % auskommen mussten. In seiner Amtszeit baute er die preußische Armee zu einer der schlagkräftigsten Armeen in ganz Europa aus, was ihm den Beinamen „der Soldatenkönig“ verschaffte. Angesichts der Größe der preußischen Armee im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung, 83.000 Soldaten zu 2,5 Millionen Einwohnern im Jahre 1740, schrieb Georg Heinrich von Berenhorst später: „Die preußische Monarchie bleibt immer – nicht ein Land, das eine Armee, sondern eine Armee, die ein Land hat, in welchem sie gleichsam nur einquarti[e]rt steht.“ Trotz seines Beinamens führte Friedrich Wilhelm I. nur einmal in seiner Amtszeit einen kurzen Feldzug, im Großen Nordischen Krieg während der Belagerung von Stralsund. Dieser Feldzug brachte Preußen den Gewinn eines Teils Vorpommerns von den Schweden.

Friedrich Wilhelm I. gilt als der eigentliche Schöpfer des preußischen Beamtentums. Er revolutionierte die Verwaltung, unter anderem mit der Gründung des Generaldirektoriums. Damit zentralisierte er das Land, das bisher noch immer territorial zersplittert war, und gab ihm eine einheitliche staatliche Organisation. Durch eine merkantilistische Wirtschaftspolitik, die Förderung von Handel und Gewerbe sowie eine Steuerreform gelang es dem König, die jährlichen Staatseinnahmen von 3,4 auf 7 Millionen Taler zu verdoppeln. Um die nötigen Fachkräfte zu gewinnen, führte er die allgemeine Schulpflicht ein und errichtete volkswirtschaftliche Lehrstühle an preußischen Universitäten; sie waren die ersten ihrer Art in Europa. Gab es zu Beginn der Regentschaft des Soldatenkönigs im Jahre 1717 erst 320 Dorfschulen so waren es im Jahre 1740 schon 1480 Schulen.

Im Zuge einer massiv betriebenen Peuplierungspolitik ließ er Menschen aus ganz Europa ansiedeln; so holte er mehr als 17.000 protestantische Salzburger und andere Glaubensflüchtlinge ins dünn besiedelte Ostpreußen.

Als Friedrich Wilhelm I. 1740 starb, hinterließ er ein wirtschaftlich und finanziell gefestigtes Land. Er hatte Preußens Fläche um 8000 km² auf 119.000 km² vergrößert und es gilt als sein Verdienst, dass die Bevölkerung, die 1688 noch 1,5 Mio Einwohner betragen hatte, sich bis 1740 auf 2,4 Mio erhöhte. Eine Schattenseite seiner Amtszeit war allerdings die starke Militarisierung des Lebens in Preußen.

 

Unter König Friedrich II. (1740–1786)

 

 

Am 31. Mai 1740 bestieg sein Sohn Friedrich II. – später auch „Friedrich der Große“ genannt – den Thron.[5] Als Kronprinz eher der Philosophie und den schönen Künsten zugeneigt, ließ er noch in seinem ersten Regierungsjahr die preußische Armee in Schlesien einmarschieren, auf das die Hohenzollern umstrittene Ansprüche erhoben. In den drei Schlesischen Kriegen (1740–1763) gelang es ihm, die Eroberung gegen Österreich zu behaupten, im letzten, dem Siebenjährigen Krieg (1756–1763), sogar gegen eine Koalition aus Österreich, Frankreich und Russland. Dies war der Beginn der preußischen Großmachtstellung in Europa und des preußisch-österreichischen Dualismus im Reich. Bereits 1744 war die Grafschaft Ostfriesland nach Aussterben des dortigen Fürstengeschlechts der Cirksena an Preußen gefallen, das sich die seit 1683 bestehenden Handelsbeziehungen zu Ostfriesland zunutze machte. In den letzten 23 Jahren seiner bis 1786 währenden Herrschaft förderte Friedrich II., der sich als „erster Diener des Staates“ verstand,[6] den Landesausbau und die weitere Besiedelung brandenburgisch-preußischer Gebiete, etwa des Oderbruchs. Die Peuplierung der dünn besiedelten Gebiete östlich der Elbe stand auf der politischen Agenda an erster Stelle. Als Vertreter des Aufgeklärten Absolutismus schaffte er die Folter ab, verminderte die Zensur, legte den Grundstein für das Allgemeine preußische Landrecht und holte mit der Gewährung völliger Glaubensfreiheit weitere Exulanten ins Land. Nach seiner Auffassung sollte in Preußen „jeder nach seiner Façon selig werden“. Bekannt wurde in diesem Zusammenhang auch sein Ausspruch: „Alle Religionen seindt gleich und gut, wan nuhr die leute, so sie profesieren, Ehrlige leute seindt, und wenn Türken und Heiden kämen und wollten das Land pöplieren, so wollten wir sie Mosqueen und Kirchen bauen.“

Gemeinsam mit Österreich und Russland betrieb Friedrich die Teilung Polens. Bei der ersten Teilung 1772 fielen Polnisch-Preußen, der Netzedistrikt und das Fürstbistum Ermland an Brandenburg-Preußen. Somit war die für Friedrich II. wichtige Landverbindung zwischen Pommern und dem außerhalb des Reiches liegenden Königreich Preußen hergestellt. Da sich nun „beide Preußen“, Polnisch-Preußen und das Königreich Preußen, im Besitz der Hohenzollernmonarchie befanden, konnte Friedrich II. sich König „von Preußen“ nennen. Verwaltungstechnisch bestand das Königreich aus den Provinzen Westpreußen und Ostpreußen sowie dem Netzedistrikt.

Der König vergrößerte sein Territorium während seiner Herrschaft um 76.000 km² auf 195.000 km² (1786). Während dieser Zeit stieg die Bevölkerung Preußens von etwa 2,4 Millionen auf 5,629 Millionen Einwohner an, trotz des Verlustes von etwa 500.000 Menschen während des Siebenjährigen Krieges. Die Zahl der Einwanderer nach Preußen wird in der Zeit von 1740 bis 1786 auf 284.500 geschätzt.[7] Trotz zeitweiliger Zerrüttung der Wirtschaft durch die langandauernden Kriege in seiner Herrschaftszeit stiegen die Staatseinnahmen von 7 Millionen Taler im Jahr 1740 auf 20 Millionen im Jahr 1786 an. Friedrich der Große starb am 17. August 1786 im Schloss Sanssouci.

 

Stagnation (1786–1807)

 

 

1786 wurde Friedrichs Neffe, Friedrich Wilhelm II. (1786–1797) neuer preußischer König. Am Hof etablierte sich zum ersten Mal in der preußischen Geschichte ein Hofstaat mit Mätressen und Günstlingen. Die berühmteste Mätresse war Wilhelmine Enke, die von Friedrich Wilhelm den Titel „Gräfin Lichtenau“ geschenkt bekam. Er hatte sie bereits vor seinem Machtantritt kennengelernt. Berlin wuchs in den 1790er Jahren zu einer ansehnlichen Stadt heran. Im Jahr 1791 wurde das Brandenburger Tor vom Architekten Carl Gotthard Langhans fertiggestellt. Andere klassizistische Bauten folgten.

Der König stand schon früh unter dem Einfluss gegenaufklärerischer Bestrebungen, namentlich Johann Christoph Wöllners und Johann Rudolf von Bischoffwerders, die die preußische Politik dieser Zeit stark mitbestimmten. Die vielgerühmte Toleranzpolitik Preußens ist zumindest zu dieser Zeit nicht besonders ausgeprägt. In Berlin existierte zwar die aufklärerische Berliner Mittwochsgesellschaft. Sie musste aber auf Grund der antiaufklärerischen Regierung im Geheimen tagen. Mitglieder waren unter anderem die Verfasser des Allgemeinen Landrechts Carl Gottlieb Svarez und Ernst Ferdinand Klein, die Herausgeber der Berlinischen Monatsschrift Gedike und Biester, der Verleger Friedrich Nicolai und als Ehrenmitglied Moses Mendelssohn. Die Französische Revolution wurde auch hier, wie im ganzen Reich, vom Bildungsbürgertum meist positiv aufgenommen. Allerdings wurden Personen, die sich revolutionär und abfällig über die preußische Regierung äußerten, seit 1790 entweder für mehrere Wochen festgesetzt oder ausgewiesen, andere emigrierten freiwillig. Im Jahre 1794 wurde in Preußen das Allgemeine Landrecht eingeführt. Das umfassende Gesetzeswerk war bereits unter Friedrich II. begonnen worden. Während der Herrschaft Friedrich Wilhelm II. verlor es seinen aufgeklärten Charakter, stellte aber immer noch eine allgemeingültige Rechtsgrundlage für alle preußischen Provinzen dar.[8]

Die Teilungspolitik gegenüber Polen wurde von Friedrich Wilhelm II. sowie von Russland und Österreich fortgesetzt. Bei der zweiten und der dritten Teilung Polens (1793 und 1795) sicherte sich Preußen weitere Gebiete bis nach Warschau. Durch diese Gebietszuwächse vergrößerte sich auch die Bevölkerung um 2,5 Millionen Polen und man stand vor der schwierigen Aufgabe, diese in den Staat zu integrieren. Ob dies letztendlich gelungen wäre, lässt sich nicht abschließend sagen, da die Gebiete der beiden letzten Teilungen Polens zunächst unter der Herrschaft Napoléons für Preußen wieder verloren gingen.

Österreich und Preußen näherten sich während der Französischen Revolution an. Ein erstes Zusammentreffen zwischen Leopold II. und Friedrich Wilhelm II. am 27. August 1791 mündete auf Einwirken des Grafen von Artois, des späteren französischen Königs Karl X., in der Pillnitzer Deklaration. Darin erklärten sie ihre Solidarität mit dem französischen Königtum und drohten mit militärischen Aktionen, allerdings unter dem Vorbehalt, dass die anderen europäischen Mächte einem solchen Schritt zustimmen würden. Weitergehend wurde am 7. Februar 1792 ein Verteidigungsbündnis, der Berliner Vertrag, zwischen Österreich und Preußen geschlossen. Frankreich erklärte kurze Zeit später, am 20. April 1792, Österreich und somit auch Preußen den Krieg. Am 20. September 1792 kam es zur Kanonade von Valmy, bei der preußische und französische Truppen zwar keine direkten Kampfhandlungen eingingen und es nur wenige Opfer gab. Die preußischen Truppen mussten sich aber auf Grund von andauerndem Regenwetter, Krankheiten und Hunger unter den Soldaten zurückziehen. In der Folge konnten französische Truppen bis in das Rheinland vorstoßen. Preußens Beteiligung am Ersten Koalitionskrieg gegen das revolutionäre Frankreich dauerte noch bis zum Frieden von Basel 1795, danach schied es für mehr als ein Jahrzehnt aus der antifranzösischen Allianz aus. Am 16. November 1797 starb Friedrich Wilhelm II., sein Nachfolger wurde sein Sohn Friedrich Wilhelm III. (1797–1840).

Erst als 1806 Verhandlungen mit Frankreich über die Aufteilung der Machtsphären in Deutschland scheiterten, flammte der Krieg wieder auf. In der Schlacht bei Jena und Auerstedt erlitt Preußen eine vernichtende Niederlage gegen die Truppen Napoleons I.; König Friedrich Wilhelm III. und seine Familie mussten vorübergehend nach Memel fliehen, und unter dem französischen Einfluss begann die sogenannte „Franzosenzeit“. Der Staat verlor 1807 im Frieden von Tilsit etwa die Hälfte seines Gebietes, darunter waren alle Gebiete westlich der Elbe, sowie die Gebiete aus der zweiten und dritten Teilung Polens, die nun an das neue, von Napoléon etablierte Großherzogtum Warschau fielen.

 

Staatsreformen und Befreiungskriege (1807–1815)

 

 

Preußen war 1807 nur noch ein in Größe und Funktion zusammengeschrumpfter Pufferstaat. Es musste die französische Besatzung erdulden, die fremden Truppen versorgen und große Kontributionszahlungen an Frankreich leisten. Diese einschränkenden Friedensbedingungen bewirkten aber auch eine Erneuerung des Staates mit dem Ziel, seine Handlungsfähigkeit zu verbessern, um wieder eine Macht ersten Ranges zu werden. Dazu musste sich der preußische Staat grundlegend reformieren, um einen zukünftigen Befreiungskampf führen und gewinnen zu können. Mit den Stein-Hardenbergschen Reformen unter Leitung von Freiherr vom Stein, Scharnhorst und Hardenberg wurde das Bildungswesen neu gestaltet,[9] 1807 die Leibeigenschaft der Bauern aufgehoben und 1808 die Selbstverwaltung der Städte eingeführt. 1810 wurde die Gewerbefreiheit eingeführt. Die begonnene Heeresreform wurde 1813 mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht abgeschlossen.

 

Nach der Niederlage der „Grande Armee“ in Russland wurde am 30. Dezember 1812 bei Tauroggen der Waffenstillstand zwischen Preußen und dem Russischen Reich vom preußischen Generalleutnant Graf Yorck und vom General der russischen Armee Hans von Diebitsch unterzeichnet. Yorck handelte dabei aus eigener Initiative ohne Befehl seines Königs. Die Konvention von Tauroggen besagte, dass Yorck seine preußischen Truppen aus der Allianz mit der französischen Armee herauslösen sollte. In Preußen wurde dies als Beginn des Aufstandes gegen die französische Fremdherrschaft verstanden. Gegen Ende Februar wurde mit Russland im Vertrag von Kalisch ein antinapoleonischer Bündnisvertrag abgeschlossen. Als am 17. März 1813 das Volk zum Befreiungskampf aufgerufen wurde, standen 300.000 preußische Soldaten (6 Prozent der Gesamtbevölkerung) bereit. Für die Dauer der Auseinandersetzung wurde die Allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Preußische Truppen unter Marschall Blücher trugen in der Schlacht von Waterloo 1815 entscheidend zum endgültigen Sieg über Napoleon bei.

 

Restauration und Reaktion, Vormärz und Märzrevolution (1815–1848)

 

 

Beim Wiener Kongress 1815 erhielt Preußen den Großteil seines alten Staatsgebietes zurück. Neu hinzu kamen Schwedisch-Pommern, der nördliche Teil des Königreichs Sachsen, die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz. In den neuen Provinzen im Westen entstanden in Koblenz, Köln und Minden mächtige Festungen, gebaut nach der neupreußischen Befestigungsmanier, zur Sicherung der preußischen Vormachtstellung. Preußen behielt zwar die zuvor polnische Provinz Posen, verlor jedoch Gebiete der zweiten und der dritten polnischen Teilung an Russland. Preußen bestand seitdem aus zwei großen, aber räumlich getrennten Länderblöcken in Ost- und Westdeutschland. Es wurde Mitglied des Deutschen Bundes, des losen Verbandes der deutschen Staaten unter österreichischer Führung, der von 1815 bis 1866 existierte.

Das während der Freiheitskriege seinem Volk gegebene Versprechen, dem Land eine Verfassung zu geben, löste Friedrich Wilhelm III. nie ein.[11] Anders als in den meisten übrigen deutschen Staaten wurde in Preußen auch keine Volksvertretung für den Gesamtstaat geschaffen. Statt eines Landtages für ganz Preußen wurden lediglich Provinziallandtage einberufen. Die königliche Regierung glaubte so, liberale Bestrebungen nach einer konstitutionellen Monarchie und demokratischen Mitwirkungsrechten wirkungsvoller verhindern zu können. Dem Ziel, die Demokratiebestrebungen in ganz Europa zu unterdrücken, diente auf außenpolitischer Ebene die Heilige Allianz, die Friedrich Wilhelm III. gemeinsam mit dem Zaren von Russland und dem Kaiser von Österreich ins Leben rief.

Dem Bestreben der königlichen Regierung, Liberalismus, Demokratie und die Idee der Einigung Deutschlands zu bekämpfen, standen jedoch starke ökonomische Zwänge entgegen.[12] Aufgrund der Zweiteilung seines Staatsgebiets lag die wirtschaftliche Einigung Deutschlands nach 1815 in Preußens ureigenem Interesse. Es gehörte daher 1834 zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Zollvereins.[13]

Infolgedessen setzten auch außerhalb des Landes immer mehr Befürworter der deutschen Einigung, insbesondere die Protestanten, ihre Hoffnungen darauf, dass Preußen Österreich als Führungsmacht des Bundes ablösen werde. Es war von „Preußens deutscher Sendung“ die Rede und davon, dass das Land immer mehr nach Deutschland hinein und Österreich aus Deutschland heraus wachse. Die preußische Regierung wollte von dieser „Sendung“ nichts wissen. Weit davon entfernt, sich für die politische Einigung Deutschlands zu engagieren, widersetzte sie sich sogar dem immer lauter werdenden Ruf nach einer Verfassung und einem Landtag für ganz Preußen.

 

Konflikt um den Vereinigten Landtag

 

Die Hoffnungen, die der Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV. (1840–1861) bei Liberalen und Anhängern der deutschen Einigung zunächst geweckt hatte, wurden bald enttäuscht. Auch der neue König machte aus seiner Abneigung gegen eine Verfassung und einen gesamtpreußischen Landtag keinen Hehl.

Der große Finanzbedarf für den Bau der von den Militärs geforderten Ostbahn erforderte jedoch die Bewilligung von Etatmitteln aller Provinzen. Der König ließ daher einen ständischen Ausschuss zusammentreten, dem Vertreter aller Provinziallandtage angehörten. Dieser Ausschuss erklärte aber, er sei für die ihm zugedachte Aufgabe nicht zuständig. Daher und aufgrund des wachsenden öffentlichen Drucks fand sich Friedrich Wilhelm IV. im Frühjahr 1847 schließlich bereit, den von den Liberalen seit langem geforderten Vereinigten Landtag einzuberufen.

Der König machte schon in seiner Eröffnungsrede unmissverständlich deutlich, dass er den Landtag nur als Instrument der Geldbewilligung ansehe und dass er mit Blick auf sein monarchisches Gottesgnadentum keine Verfassungsfragen erörtert sehen wolle. Er werde nicht zulassen, „daß sich zwischen unseren Herr Gott im Himmel und dieses Land ein beschriebenes Blatt gleichsam als zweite Vorsehung eindränge“. Da die Mehrheit des Landtags aber von Beginn an nicht nur das Etatbewilligungsrecht, sondern auch eine parlamentarische Kontrolle der Staatsfinanzen und eine Verfassung forderte, wurde das Gremium schon nach kurzer Zeit wieder aufgelöst. Preußen stand damit schon vor dem Ausbruch der Märzrevolution vor einem Verfassungskonflikt.

 

Deutsche Revolution von 1848/1849

 

Nach den Volkserhebungen in Südwestdeutschland erreichte die Revolution am 18. März 1848 schließlich auch Berlin. Friedrich Wilhelm IV., der zunächst noch auf die Aufständischen hatte schießen lassen, ließ die Truppen aus der Stadt zurückziehen und schien sich nun den Forderungen der Revolutionäre zu beugen. Der Vereinigte Landtag trat noch einmal zusammen, um die Einberufung einer preußischen Nationalversammlung zu beschließen. Gleichzeitig mit den Wahlen zur preußischen fanden die zur gesamtdeutschen Nationalversammlung statt, die in Frankfurt am Main zusammentreten sollte.

 

Der preußischen Nationalversammlung war von der Krone die Aufgabe zugedacht worden, mit ihr gemeinsam eine Verfassung auszuarbeiten. Die Versammlung, in der weniger gemäßigte Kräfte saßen als noch im Vereinigten Landtag, stimmte dem Regierungsentwurf für eine Verfassung jedoch nicht zu, sondern arbeitete mit der „Charte Waldeck“ einen eigenen Entwurf aus. Nicht zuletzt die Verfassungspolitik der preußischen Nationalversammlung führte zur Gegenrevolution, zur Auflösung der Versammlung und zur Einführung einer oktroyierten Verfassung. Letzteres unterschied Preußen von Österreich, wo die Verfassung ganz abgeschafft wurde. Die oktroyierte Verfassung Preußens behielt zwar einige Punkte der Charte bei, stellte aber andererseits zentrale Vorrechte der Krone wieder her. Im Jahr 1850 wurde sie noch einmal revidiert. Vor allem das in dieser eingeführte Dreiklassenwahlrecht hat die politische Kultur Preußens bis 1918 entscheidend geprägt.

 

 

In der Frankfurter Nationalversammlung ging man zunächst von einer großdeutschen Lösung aus: Zum entstehenden Deutschen Reich sollte wie selbstverständlich derjenige Teil Österreichs gehören, der bereits dem Bund angehört hatte. Da Österreich aber nicht bereit war, in seinen nichtdeutschen Landesteilen eine getrennte Verwaltung und Verfassung einzurichten, wurde schließlich die so genannte kleindeutsche Lösung beschlossen, d. h. eine Einigung unter Preußens Führung. Demokratie und deutsche Einheit scheiterten aber im April 1849, als Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone ablehnte, die ihm die Nationalversammlung angetragen hatte. Die Revolution wurde in Südwestdeutschland mit Hilfe preußischer Truppen endgültig niedergeschlagen.

Nach Preußens gescheiterter Politik, mit der Erfurter Union (1849/1850) einen konservativeren aber konstitutionellen Nationalstaat zu gründen, erzwang Österreich in der Olmützer Punktation die Wiederherstellung der vorrevolutionären Verhältnisse im Deutschen Bund. Während der folgenden Reaktionsära arbeitete Preußen eng mit Österreich zusammen, um die liberale und nationale Bewegung und vor allem die Demokraten zu bekämpfen.

 

Nach der Revolution bis zum Kaiserreich (1849–1871)

 

Wilhelm I., der schon 1858 die Regentschaft für seinen nach mehreren Schlaganfällen regierungsunfähigen Bruder Friedrich Wilhelm IV. übernommen hatte, bestieg 1861 den preußischen Thron. Mit Kriegsminister Roon strebte er eine Heeresreform an, die längere Dienstzeiten und eine Aufrüstung der preußischen Armee vorsah. Die liberale Mehrheit des Preußischen Landtags, dem das Budgetrecht zustand, wollte die dafür nötigen Gelder jedoch nicht bewilligen. Es kam zu einem Verfassungskonflikt, in dessen Verlauf der König die Abdankung in Erwägung zog. Als letzten Ausweg entschloss er sich 1862, Otto von Bismarck als Ministerpräsidenten zu berufen. Dieser war ein vehementer Befürworter des königlichen Alleinherrschaftsanspruchs und regierte jahrelang gegen Verfassung und Parlament und ohne gesetzlichen Haushalt. Das liberale Parlament und auch Bismarck machten sich gegenseitig mehrere Vorschläge des Ausgleichs, lehnten aber beide immer wieder ab. So kam es, dass Bismarck 1866, nach dem gewonnenen Krieg gegen Österreich, eine Indemnitätsvorlage, also eine Schadloserklärung, vorlegte, in der die unbewilligten Budgets nachträglich bewilligt wurden.

Aus der Erkenntnis heraus, dass die preußische Krone nur dann Rückhalt im Volk gewinnen könne, wenn sie sich an die Spitze der deutschen Einigungsbewegung setzte, führte Bismarck Preußen in drei Kriege, die König Wilhelm die deutsche Kaiserkrone einbrachten.

 

1. Einigungskrieg: Deutsch-Dänischer Krieg

 

Der König von Dänemark war in Personalunion Herzog der Herzogtümer Schleswig und Holstein, die seit dem Vertrag von Ripen 1460 „op ewig ungedeelt“ („auf ewig ungeteilt“) bleiben sollten. Nur das Herzogtum Holstein gehörte als deutsches Lehen zum Deutschen Bund, während Schleswig ein dänisches Lehen war (siehe auch: Dänischer Gesamtstaat). Der Versuch der Kopenhagener Regierung, Schleswig unter Ausschluss Holsteins in einen neuen dänischen Nationalstaat einzugliedern, führte 1864 unter der Führung Preußens und Österreichs zum Deutsch-Dänischen Krieg. Nach dem Sieg der Truppen des Deutschen Bundes musste die dänische Krone im Frieden von Wien auf die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg verzichten. Die Herzogtümer wurden von Preußen und Österreich zunächst gemeinsam verwaltet. Nach der Gasteiner Konvention von 1865 fiel Schleswig unter preußische, Holstein unter österreichische Verwaltung, während Österreich seine Rechte am Herzogtum Lauenburg an die preußische Krone verkaufte. 1866 wurden Schleswig, Holstein und Lauenburg zu der neuen preußischen Provinz Schleswig-Holstein vereinigt.

 

2. Einigungskrieg: Österreichisch-Preußischer Krieg

 

Bald nach Ende des Kriegs mit Dänemark brach zwischen Österreich und Preußen Streit um die Verwaltung und die Zukunft Schleswig-Holsteins aus. Dessen tiefere Ursache war jedoch das Ringen um die Vorherrschaft im Deutschen Bund. Es gelang Bismarck, den aus Gründen der Loyalität gegenüber Österreich lange zögerlichen König Wilhelm zu einer kriegerischen Lösung zu überreden. Preußen hatte zuvor bereits ein geheimes Militärbündnis mit dem Königreich Sardinien-Piemont abgeschlossen, das u. a. Gebietsabtretungen Österreichs vorsah. Dies war ein klarer Rechtsbruch, da die Bundesakte von 1815 Mitgliedern des Deutschen Bundes untersagte, Bündnisse gegen andere Mitgliedsstaaten einzugehen.

Nach dem preußischen Einmarsch in das unter österreichischer Verwaltung stehende Holstein beschloss der Frankfurter Bundestag die Bundesexekution gegen Preußen. Preußen erklärte seinerseits den Deutschen Bund als erloschen und besetzte die Königreiche Sachsen und Hannover sowie Kurhessen. Auf der Seite Österreichs standen auch die übrigen deutschen Königreiche und weitere, vor allem südwest- und mitteldeutsche Staaten. Die Freie Stadt Frankfurt als Sitz des Bundestages neigte der österreichischen Seite zu, verhielt sich aber offiziell neutral. Auf Seiten Preußens trat neben einigen norddeutschen und thüringischen Kleinstaaten auch das Königreich Italien in den Krieg ein (→ Schlacht bei Custozza und Seeschlacht von Lissa).

Im Deutschen Krieg errang Preußens Armee unter General Helmuth von Moltke am 3. Juli 1866 in der Schlacht von Königgrätz den entscheidenden Sieg. Im Prager Frieden vom 23. August 1866 konnte Preußen seine Bedingungen diktieren und die Annexionen des Königreichs Hannover, des Kurfürstentums Hessen-Kassel, des Herzogtums Nassau, der Freien Stadt Frankfurt und ganz Schleswig-Holsteins legitimieren. Aus den Gebieten wurden die Provinzen Hannover, Hessen-Nassau und Schleswig-Holstein gebildet. Mit diesen Gebietserwerbungen waren nun fast alle preußischen Territorien miteinander verbunden. Der Deutsche Bund, der faktisch schon durch den Krieg zerfallen war, wurde im Frieden von Prag auch formell aufgelöst. Österreich schied aus der gesamtdeutschen Politik aus.

 

 

Bereits fünf Tage vor dem Friedensschluss hatte Preußen zusammen mit den Ländern nördlich der Mainlinie den Norddeutschen Bund gegründet. Anfangs ein Militärbündnis, gaben ihm die Vertragsparteien 1867 eine Verfassung, die ihn zu einem von Preußen dominierten, aber dem Föderalismus in Deutschland gerecht gewordenen Bundesstaat machte. Dessen von Bismarck entworfene Verfassung nahm in wesentlichen Punkten die des Deutschen Kaiserreiches vorweg. Der König von Preußen war Präsident und der preußische Ministerpräsident zugleich Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes. Die vorerst souverän bleibenden süddeutschen Staaten mussten „Schutz- und Trutzbündnisse“ mit Preußen eingehen.

Die durch den militärischen Erfolg gestiegene Popularität Bismarcks hatte diesen im Vorfeld der Gründung des Norddeutschen Bundes dazu bewogen, den preußischen Landtag nachträglich um Straffreiheit für die budgetlose Regierungszeit zu ersuchen. Die Annahme dieser Indemnitätsvorlage führte zur Spaltung des Liberalismus in einen obrigkeitshörigen (Nationalliberale Partei) und einen weiterhin oppositionellen Teil (Deutsche Fortschrittspartei als Rumpfpartei). Das 1867 durch Bismarcks zähe Verhandlungsführung und auf Druck der Wirtschaft eingerichtete Deutsche Zollparlament brachte die Einbeziehung süddeutscher Vertreter in eine preußisch bzw. norddeutsch dominierte Institution mit sich. Mehrheitsbeschlüsse ersetzten das im Deutschen Zollverein bisher bestehende Vetorecht der Einzelstaaten. Bayerische und württembergische Patrioten reagierten ebenso besorgt wie der französische Kaiser Napoléon III. Als dieser jedoch als Gegenleistung für Frankreichs Stillhaltepolitik gegenüber Preußen einen territorialen Ausgleich verlangte, schürte er damit ungewollt das Misstrauen der Öffentlichkeit in den süddeutschen Staaten. Dies wiederum stärkte deren Bindungen an Preußen.

 

3. Einigungskrieg: Deutsch-Französischer Krieg

 

Mit vagen Versprechungen, Luxemburg eventuell Frankreich zu überlassen, hatte Bismarck Napoléon III. dazu gebracht, seine Politik gegenüber Österreich zu dulden. Nun sah sich Frankreich einem erstarkten Preußen gegenüber, das von den früheren territorialen Zusagen nichts mehr wissen wollte. Die Beziehungen zwischen beiden Ländern verschlechterten sich zusehends. Schließlich spitzte Bismarck den Streit um die spanische Thronkandidatur des katholischen Hohenzollernprinzen Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen in der Affäre der Emser Depesche bewusst so weit zu, dass die französische Regierung Preußen den Krieg erklärte. Dies stellte für die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und das südlich der Mainlinie noch unabhängige Hessen-Darmstadt den Bündnisfall dar.

Nach dem raschen deutschen Sieg im Deutsch-Französischen Krieg und der darauf folgenden nationalen Begeisterung in ganz Deutschland sahen sich nun auch die süddeutschen Fürsten gedrängt, dem Norddeutschen Bund beizutreten. Bismarck kaufte König Ludwig II. von Bayern mit Geldern aus dem so genannten Welfenfonds die Bereitschaft ab, König Wilhelm die deutsche Kaiserkrone anzutragen. Das Deutsche Reich wurde als kleindeutscher einheitlicher Nationalstaat gegründet, was schon als Einigungsmodell von der Nationalversammlung 1848/49 vorgesehen war. Im Spiegelsaal von Versailles wurde Wilhelm I. am 18. Januar 1871 – am 170. Jahrestag der Königskrönung Friedrichs I. – zum Deutschen Kaiser proklamiert.

 

Im Deutschen Kaiserreich (1871–1918)

 

 

Von 1871 an ging Preußen ebenso sehr im deutschen Reich auf, wie das deutsche Reich preußischen Charakter annahm. Der König von Preußen war auch Deutscher Kaiser und der preußische Ministerpräsident fast immer zugleich Reichskanzler. Der Ministerpräsident und Kanzler musste aber nicht unbedingt Preuße sein, wie die Ernennung von Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst zeigt.

Zwischen 1871 und 1887 führte Bismarck in Preußen den sogenannten Kulturkampf, der den Einfluss des politischen Katholizismus zurückdrängen sollte. Widerstände der katholischen Bevölkerungsteile und des Klerus, insbesondere im Rheinland und in den ehemals polnischen Gebieten, zwangen Bismarck aber dazu, die Auseinandersetzung ergebnislos zu beenden. In den mehrheitlich von Polen bewohnten Landesteilen ging der Kulturkampf mit dem Versuch einer Germanisierungspolitik einher. Die preußische Ansiedlungskommission etwa versuchte mit beschränktem Erfolg polnisches Land für deutsche Neusiedler zu erwerben. Nach Bismarcks Entlassung wurde die Germanisierungspolitik vom Deutschen Ostmarkenverein fortgeführt, der 1894 in Posen gegründet wurde.

Auf Wilhelm I. folgte im März 1888 der bereits schwer kranke Friedrich III., der nach einer Regierungszeit von nur 99 Tagen verstarb. Im Juni des „Drei-Kaiser-Jahres“ bestieg Wilhelm II. den Thron. Er entließ 1890 Bismarck und bestimmte die Politik des Landes von da an weitgehend selbst. Bis zum Ende des Ersten Weltkriegs (1914–1918) blieben preußische und Reichspolitik aufs engste miteinander verbunden.

 

Ende der Monarchie in Preußen

 

Am 9. November 1918 kam es in Berlin zur Ausrufung der Republik in Deutschland. Wilhelm II. dankte als König von Preußen und damit als Deutscher Kaiser ab. Im Ergebnis der Novemberrevolution wurde das Deutsche Reich zur Republik. Der preußische Staat blieb mit einer republikanischen Verfassung als Freistaat Preußen ein Land des Deutschen Reiches.

Die preußische Königskrone befindet sich auf der Burg Hohenzollern bei Hechingen.

 

Text (c) Wikipedia

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